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Allgemeine Informationen
Für den Fahrerlaubnisantrag benötigen Sie
folgendes:
- Kopie Sofortmaßnahmen
am Unfallort oder Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest (Augenarzt oder
Optiker)
- Paßbild 3,5 cm x
4,5 cm
- Gebühr Führerscheinstelle
- Gebühr Einwohnermeldeamt
- bei Erweiterung Kopie
Führerschein
- Bewerber unter 18 Jahren
benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigte
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Während der
Antragsfrist ist das Ablegen der Prüfung nicht möglich,
dennoch können Sie bereits nach Abgabe des Antrages mit der
Ausbildung beginnen. Bereits mit der Teilnahme am theoretischen
Unterricht ist parallel die Durchführung der Ausbildung in
der Praxis zu empfehlen, dadurch erreichen Sie eine gute Verknüpfung
von theoretischen und praktischem Wissen.
Selbstverständlich ist auch eine andere Gestaltung des Ausbildungsverlaufes
nach Ihren Wünschen möglich. |
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| Ein Ablegen der
theoretischen Prüfung ist frühestens drei Monate, die
Ablegung der praktischen Prüfung einen Monat vor Erreichen
des Mindestalters möglich |
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