Während der Antragsfrist ist das Ablegen der Prüfung nicht möglich, dennoch können Sie bereits nach Abgabe des Antrages mit der Ausbildung beginnen. Bereits mit der Teilnahme am theoretischen Unterricht ist parallel die Durchführung der Ausbildung in der Praxis zu empfehlen, dadurch erreichen Sie eine gute Verknüpfung von theoretischen und praktischem Wissen.
Für den Fahrerlaubnisantrag:
Flexibilität
Selbstverständlich ist auch eine andere Gestaltung des Ausbildungsverlaufes nach Ihren Wünschen möglich. Ein Ablegen der theoretischen Prüfung ist frühestens drei Monate, die Ablegung der praktischen Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.
PKW bis 3,5 Tonnen – der klassische Führerschein für den Alltag.
Anhänger und Gespanne sicher beherrschen.
Motorrad fahren – von 125 ccm bis zum Direkteinstieg.