Der Führerschein
Während der Antragsfrist ist das Ablegen der Prüfung nicht möglich, dennoch können Sie bereits nach Abgabe des Antrages mit der Ausbildung beginnen. Bereits mit der Teilnahme am theoretischen Unterricht ist parallel die Durchführung der Ausbildung in der Praxis zu empfehlen, dadurch erreichen Sie eine gute Verknüpfung von theoretischen und praktischem Wissen.
Für den Fahrerlaubnisantrag:
- Erste-Hilfe-Nachweis
- Sehtest (Augenarzt oder Optiker)
- Biometrisches Passbild
- Gebühr Führerscheinstelle
- Gebühr Einwohnermeldeamt
- bei Erweiterung Kopie Führerschein
- Bewerber unter 18 Jahren benötigen die Zustimmung der Erziehungsberechtigte
Flexibilität
Selbstverständlich ist auch eine andere Gestaltung des Ausbildungsverlaufes nach Ihren Wünschen möglich. Ein Ablegen der theoretischen Prüfung ist frühestens drei Monate, die Ablegung der praktischen Prüfung einen Monat vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Welche Führerscheinklasse benötigen sie?
Klasse B, B 96 oder BE? Beantworten sie die Fragen und erfahren sie, welche Fahrerlaubnis sie benötigen.