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FAQ

Fragen und Antworten zum Thema Führerschein und Fahrschule

Was macht eine gute Fahrschule aus?

Kompetenz, Freundlichkeit, Hilfsbereitschaft und jede Menge Humor sind unseres Erachtens die wichtigsten Grundsäulen eines guten Fahrlehrers. Auch ein moderner, gepflegter und einstiegsfreundlicher Fuhrpark ist ein Anzeichen für eine kompetente Fahrschule – vielleicht befindet sich unter unseren Fahrzeugen Ihr Traumgefährt? Lernen mit Freude, gewappnet sein mit Wissen! So gelingt es im Handumdrehen den Anforderungen im Straßenverkehr gerecht zu werden!

Was muss ich bereitstellen, um mich für den Führerschein anzumelden?

Zur fehlerfreien Antragsstellung benötigen Sie ein biometrisches Passbild, einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass, das vom Optiker oder Arzt ausgefüllte Formblatt zum Sehtest sowie einen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs. Bei Erweiterung entfällt der Nachweis der lebensrettenden Sofortmaßnahmen. Ein Sehtest behält 2 Jahre seine Gültigkeit.

Was erwartet mich in der Ausbildung zum Führerschein?

Erst einmal erwarten Sie viele neue Eindrücke und eine Menge Spaß – Auto fahren kann schließlich auch zum Hobby werden! In unserer Ausbildung erwarten Sie das Sammeln sämtlicher Kenntnisse aus den theoretischen und praktischen Bereichen des Straßenverkehrs. Um den Qualitätsanspruch zu wahren, richten wir uns bezüglich des Inhalts nach der gesetzlich geregelten Fahrschüler-Ausbildungsordnung.

Wie kann ich mir theoretischen Unterricht vorstellen?

Im Theorieunterricht sitzen Sie und ich, ähnlich einer Schulklasse, in einem unserer Ausbildungsräume. Dort lernen Sie sämtliche Fakten über die Vorfahrt, über Verkehrsschilder, Fahrzeugtechnik bis hin zu den kleinen Tricks und Kniffen des Alltages anhand von Schaubildern, Videos und Modellen. Einer solchen Theoriestunde liegt stets ein Lehrplan zugrunde, der je nach beantragter Führerscheinklasse variieren kann. Die Theorie besteht aus einem Teil Grundunterricht, bei Ersterwerb 12x Lektionen á 90 min. Bei Erweiterung von Klasse B auf Klasse A, A2 sind nur 6 Grundlektionen sowie 4 klassenspezifische Lektionen durchzuführen. Bei Erweiterung von Klasse A1 auf A2, bzw. von A2 auf A entfallen der theoretische Teil und die theoretische Prüfung, wenn die Erweiterung nach mindestens 2 Jahren Ersterwerb A1 bzw. A2 erfolgt. Nach dem absolvieren der theoretischen Prüfung sind Sie dann zugelassen für die praktische Prüfung auf einem unserer modernen und effizienten Fahrschulfahrzeuge.

Muss ich die theoretische Prüfung abgelegt haben, bevor ich meine praktischen Stunden antrete?

Laut Fahrschüler-Ausbildungsordnung sind die theoretischen und die praktische Ausbildung sinnvoll miteinander zu verknüpfen. So müssen Sie nicht erst eine bestimmte Anzahl an theoretischen Stunden absolviert haben, um den praktischen Teil der Ausbildung wahrzunehmen.

Welche Menge an praktischen Fahrstunden werde ich haben?

Auch der Lehrplan bezüglich der Schulung der praktischen Fähigkeiten ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung gesetzlich geregelt. Der Gesetzgeber sieht gemäß §6 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung vor, dass der Fahrschüler so viele Übungsstunden absolvieren sollte „wie er zur Erlangung der notwendigen Befähigung, insbesondere auch der Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen, benötigt“. Ausschlaggebend sind demnach Ihre Motivation und Mitarbeit! Der Fahrlehrer wird erst dann mit Ihnen zur praktischen Prüfung antreten, wenn er davon überzeugt ist, dass Sie ein Fahrzeug sicher, defensiv, rücksichtsvoll und ökonomisch im Rahmen des öffentlichen Straßenverkehrs und unter Beachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung führen können. Es kommen auf Sie Fahrten über Land und in der Stadt zu, in denen Sie zeigen dürfen, was Sie innerhalb des theoretischen Unterrichts gelernt haben. Zudem können Sie Ihre Fertigkeiten in Parksituationen und während der Sonderfahrten unter Beweis stellen.

Was sind Sonderfahrten?

Sonderfahrten werden Sie besonders fordern! Diese dürfen erst gegen Ende Ihrer praktischen Ausbildung angetreten werden. Bei Ersterwerb einer Klasse sind 225 min Überland-, 180 min Autobahn- und 135 min Nachtfahrt gesetzlich festgelegt.

Wie teile ich meine praktischen Fahrstunden ein?

Beim der Planung Ihrer Fahrstunden richten wir uns natürlich nach Ihren Verfügbarkeiten. Dabei empfehlen wir stets Fahrten am Tag und innerhalb der Woche. Besonders abends und samstags ist der Terminkalender erfahrungsgemäß voll mit Fahrschülern. Sprechen Sie die Termine möglichst früh mit Ihrem Fahrlehrer ab, um möglichst schnell alle Stunden gemeistert zu haben.

Was erwartet mich in der theoretischen Prüfung?

Zunächst einmal muss Ihr Prüfungsantrag vorliegen und die vorgeschriebene Anzahl an Theoriestunden abgelegt worden sein. Dann nämlich erst  können Sie die theoretische Prüfung antreten. Frühestens dürfen Sie diese drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters ablegen. Sollten Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie sie nach dem Ablauf von 14 Tagen wiederholen. Innerhalb der Prüfung bearbeiten Sie für den Führerschein Klasse „B“ einen Fragebogen, bei dem lediglich der behandelte Grundstoff abgefragt wird. In allen anderen Klassen erhalten Sie einen zusätzlichen Fragebogen, welcher klassenspezifische Fragen enthält. Der Test besteht in der Beantwortung eines Multiple-Choice-Antwortenkatalogs aus 20 Fragen bzgl. des Grundstoffs sowie 10 Fragen aus dem der Fahrzeugklasse entsprechendem Zusatzwissen. Eine bestandene Theorieprüfung ist über einen Zeitraum von 12 Monaten gültig.

Wie viele Fehlerpunkte darf ich mir in der theoretischen Prüfung leisten?

Erreichen Sie eine Fehlerpunktezahl von 10, so ist die Prüfung noch bestanden. Sofern Sie 11 oder mehr Fehlerpunkte erreichen, sind Sie durchgefallen. Dabei bilden sich jedoch auch Ausnahmen: Werden zwei mit fünf Punkten bewertete Fragen falsch beantwortet, so ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden. Fragen mit diesem Punktewert beherbergen stets das Ablegen der Kenntnisse über fundamentales Wissen, beispielsweise über herrschende Vorfahrtsregelungen.

Was erwartet mich in der praktischen Prüfung?

Eine praktische Prüfung legen Sie auf Stadt-, Land- und Bundesstraßen sowie auf der Autobahn ab – wo genau hängt von der vom Prüfer vorgegebenen Route ab. Sie sollten ebenfalls zeigen, dass Sie Grundaufgaben wie Gefahrenbremsungen oder das Einparken selbständig und fehlerfrei beherrschen. Über kleine Fehler sieht der Prüfer, dank seiner langjährigen Erfahrung und verständnisvollen Einstellung gegenüber den Prüflingen, hinweg – haben Sie keine Angst. Zum Zeitpunkt der Prüfung ist all das für Sie jedoch kein Problem – seien Sie sich sicher! Bleiben Sie konzentriert und fragen Sie nach, falls Sie etwas nicht deutlich genug verstanden haben – es gibt keine dummen Fragen! Eine solche praktische Prüfung darf, im Gegensatz zur theoretischen Prüfung, einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Ausgehändigt wird er dann bei Erreichen des Mindestalters – ein tolles Geburtstagsgeschenk! Oder nicht?

Was bedeutet denn „Führerschein auf Probe“?

Die Dauer der Probezeit beträgt bei Ersterwerb 24 Monate, wobei die Klassen AM und T davon ausgeschlossen sind. Der Grund für die Probezeit: Statistisch betrachtet sind besonders junge Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren häufig in Unfälle verwickelt. Dieses Risiko soll durch das Wahrnehmen der „Probezeit“ gesenkt werden. Begeht der Fahrer innerhalb dieser Zeit einen groben A-Verstoß, zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel, oder zweimal einen B-Verstoß, zum Beispiel Telefonieren am Steuer, dann ordnet die Behörde den Besuch eines Aufbauseminars an und verlängert die Probezeit um weitere 24 Monate.

Aus was besteht ein solches Aufbauseminar?

Innerhalb des Seminars erörtern die Teilnehmer gemeinsam die bisherigen Verhaltensweisen im Straßenverkehr und analysieren es im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Daraus sollen sie lernen, wie Unfallrisiken vermindert werden können. Die aus 6 bis zu 12 Teilnehmern bestehende Gruppe belegt gemeinsam vier Sitzungen, die jeweils 135 Minuten andauern. Es erfolgt eine Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung, mit jeweils 3 Teilnehmern der Gruppe. Ein Aufbauseminar muss innerhalb von vier Wochen abgeschlossen sein. Sollte am angeordneten Aufbauseminar nicht teilgenommen werden, erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.

Wie funktioniert das mit dem Führerschein ab 17?

Sofern Sie 16 einhalb Jahre alt sind, dürfen Sie die Ausbildung für den Führerschein Klasse „B“ beginnen. Drei Monate vor Ihrem 17. Geburtstag dürfen Sie dann die theoretische, einen Monat vor Ihrem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen. Beim begleitenden Fahren sind Sie im Fahrzeug stets mit einer vorher benannten Begleitperson unterwegs. Diese muss mindestens 30 Jahre alt sein, den Führerschein der Klasse „B“ seit durchgehend fünf Jahren besitzen und während der Fahrt einen Alkoholpegel von unter 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration aufweisen. Statt des Führerscheins bekommen Sie eine „BF17“ genannte Prüfungsbescheinigung auf den Weg, mit der Sie ab dem 18. Geburtstag 3 Monate ohne Begleiter unterwegs sein dürfen, und können in Ruhe Ihren richtigen Führerschein im Amt abholen.